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   LG Fulda, 23.12.1960 - 3 Ks 1/60   

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https://dejure.org/1960,14564
LG Fulda, 23.12.1960 - 3 Ks 1/60 (https://dejure.org/1960,14564)
LG Fulda, Entscheidung vom 23.12.1960 - 3 Ks 1/60 (https://dejure.org/1960,14564)
LG Fulda, Entscheidung vom 23. Dezember 1960 - 3 Ks 1/60 (https://dejure.org/1960,14564)
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Volltextveröffentlichung

  • junsv.nl

    Straftaten im Häftlingsrevier des KL Steyr und, ab August 1944, im Häftlingsrevier des KL Melk. Tötung von Häftlingen durch Injektionen sowie durch Misshandlung, Erschiessung, Strangulation und Entzug ärztlicher Hilfe

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.02.1951 - 4 StR 32/50

    Verurteilung wegen im Dritten Reich begangener Straftaten - Anwendung des § 47

    Auszug aus LG Fulda, 23.12.1960 - 3 Ks 1/60
    § 47 MStGB findet auch heute noch auf Taten Anwendung, die unter Geltung des MStGB begangen worden sind (BGH in NJW 1951, 323).

    Dadurch wird dessen Mittäterschaft nicht ausgeschlossen, sofern auch er das Verbrechen als eigenes wollte (BGHSt 8, 397 = NJW 1951, 323).

  • BGH, 14.10.1952 - 1 StR 791/51

    Notstandshandlung - Rettungshandlung - Abwehr einer drohenden Gefahr - Strafbare

    Auszug aus LG Fulda, 23.12.1960 - 3 Ks 1/60
    Es ist nicht der Sinn des § 52 StGB, dass sich alle diejenigen, die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus Jahre hindurch dem Verbrechen und dem Terror gedient haben, der Verantwortung durch den blossen Hinweis sollen entziehen können, sie hätten für Leib oder Leben fürchten müssen, wenn sie ihre weitere Mitwirkung bei verbrecherischen Handlungen versagt hätten (BGHSt 3, 271 ff.).
  • RG, 11.05.1920 - II 337/20

    Freiheitsberaubung und Hausfriedensbruch durch Mitglieder der Arbeiterwehr. Ist

    Auszug aus LG Fulda, 23.12.1960 - 3 Ks 1/60
    Darum schuldete er keinen Gehorsam und kann sich von seiner strafrechtlichen Verantwortung durch die Berufung auf einen Befehl nicht befreien (RGSt. 54, 337).
  • LG Köln, 30.10.1967 - 24 Ks 1/66

    Tötung von tausenden von Häftlingen durch Erschiessen, Misshandeln, Vergasen und

    Auszug aus LG Fulda, 23.12.1960 - 3 Ks 1/60
    19 Streitwieser wurde durch Urteil des LG Köln vom 30.10.1967, 24 Ks 1/66 wegen Mordes zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt; siehe Lfd.Nr. 659.
  • BGH, 21.12.1951 - 1 StR 675/51
    Auszug aus LG Fulda, 23.12.1960 - 3 Ks 1/60
    Heimtückisch handelt, wer in feindlicher Willensrichtung gegen das Opfer bewusst dessen Arg- und Wehrlosigkeit zu einem unvermuteten Angriff ausnutzt (BGHSt 2, 60), ohne dass sich in der Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit noch eine besondere Tücke und Verschlagenheit zeigen müsste, ferner ohne dass es darauf ankommt, ob der Täter glaubte, sein Ziel an sich auch anders erreichen zu können, oder ob das Opfer der offen begangenen Tat Widerstand hätte entgegensetzen können (BGHSt 2, 253).
  • BGH, 25.07.1952 - 1 StR 272/52

    Anforderungen an einen niedrigen Beweggrund - Nach allgemeiner sittlicher Wertung

    Auszug aus LG Fulda, 23.12.1960 - 3 Ks 1/60
    Es ist ihm nicht nachzuweisen, dass er hier aus Beweggründen gehandelt hat, die nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, durch ungehemmte, triebhafte Eigensucht bestimmt und deshalb besonders verwerflich, ja verächtlich sind (BGHSt 3, 132).
  • BGH, 30.09.1952 - 1 StR 243/52

    Eifersucht - § 211 StGB, 'grausam', 'niedriger Beweggrund'

    Auszug aus LG Fulda, 23.12.1960 - 3 Ks 1/60
    Die Tötungsart des Angeklagten ist auch nicht als grausam zu werten, nämlich unter Zufügung besonders starker, oder langdauernder körperlicher Schmerzen oder seelischer Qualen, die nicht erforderlich waren, um den Tod herbeizuführen, und zwar aus Lust am Leiden des Opfers oder aus besonders gefühlloser und unbarmherziger Gesinnung (BGHSt 3, 180 und 264).
  • BGH, 19.03.1953 - 3 StR 765/52

    Erschiessung eines aufgegriffenen russischen Kriegsgefangenen wegen angeblicher

    Auszug aus LG Fulda, 23.12.1960 - 3 Ks 1/60
    Da die Anwendbarkeit des § 47 MStGB im Rahmen der Sondergerichtsbarkeit nicht ausgeschlossen worden ist, ist deshalb eine Prüfung unter dem Gesichtspunkt dieser Gesetzesvorschrift erforderlich, wenn ein Handeln auf Befehl als erwiesen erachtet wird (BGHSt 5, 239 ff.).
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